Alles rund um Präventionskurse nach §20 SGB V
Sie wollen einen Präventionskurs anbieten und müssen diesen bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention zertifizieren lassen? Oder Sie sind schon im Zertifizierungsprozess und haben Fragen? Gerne unterstützen wir Sie bei der erforderlichen Kurszertifizierung.
Sie können sich bei uns auch in den Handlungsfeldern Bewegung und Entspannung (1. Präventionsprinzip) zum Kursleiter weiter bilden lassen. Gleichzeitig erhalten Sie von uns die Einweisung in die von der ZPP schon zertifizierten Konzepte.
Auf Wunsch erstellen wir für Sie ihren ganz eigenen Kurs (Schwerpunkte, Umfang und Inhalte).