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Jochen Köhler | Dipl.-Sportwissenschaftler
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Webdesign
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BARTOSCH DESIGN – Webdesign- und Marketingexperte, Bad Kreuznach
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR TRAINING, COACHING UND BERATUNG
§1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen JK, Jochen Köhler (nachfolgend JK genannt) und dem Kunden als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot von JK, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen annimmt. Dazu gehören Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.
3) JK ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht trainieren, coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von JK für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.
§2 Inhalt des Dienstvertrags
1) JK erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. JK ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Kunden entsprechen, sofern der Kunde hierüber keine Entscheidung trifft.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Beratungs-, Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Kunden.
Soweit der Kunde die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen, Methoden oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecaocht/trainiert werden will, hat er das JK gegenüber zu erklären.
§3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches
1) Beratung, Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf JK gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. JK darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.
2) Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Coachee trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht JK, genießen die Teilnehmenden keinen Versicherungsschutz durch ihn.
§4 Mitwirkung des Kunden
1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Kunde nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Kundensinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung, ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.
2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Kunden bestimmend sein.
3) JK ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Kunde die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.
Auch der Kunde hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.
§5 Honorierung des Coaches/Trainers
1) JK hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen JK und dem Kunden vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste von JK aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.
2) Die Honorare sind nach jedem Termin vom Kunden innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn der Beratung, des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Vertrag festzuhalten.
3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Kunde unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Kunde 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.
In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann JK verlangt werden.
4) Termine, die von Seiten JK abgesagt werden müssen, werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt. Der Kunde hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen JK. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.
5) Wird ein Coaching-, Beratungs- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zzgl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.
§6 Vertraulichkeit der Beratung, des Coachings bzw. Trainings
1) JK behandelt die Daten des Kunden vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die individuellen Verhältnisse des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird.
2) § 6 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn JK aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) § 6 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen JK oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4) JK führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.
5) Sofern der Kunde ein detailliertes Protokoll über die Beratung, das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt JK dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
§7 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.